BGR wird nationale Kontrollbehörde für „Konfliktrohstoffe
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als zuständige nationale Kontrollbehörde für die Anwendung der <abbr title="Europäische Union">EU</abbr>-Verordnung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von sogenannten „Konfliktrohstoffen“ benannt.
Die <abbr title="Europäische Union">EU</abbr>-Verordnung ist im Juni 2017 in Kraft getreten und wird ab dem Jahr 2021 verbindlich. Bei der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze sowie Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die <abbr title="Europäische Union">EU</abbr> sind künftig umfassende Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten. Dies gilt für Importe ab einer genau festgelegten Mengenschwelle, mit der mindestens 95 Prozent der Einfuhren dieser Rohstoffe in die <abbr title="Europäische Union">EU</abbr> erfasst werden.
Die Verordnung zielt insbesondere darauf ab, die Finanzierung von bewaffneten Auseinandersetzungen durch Erlöse aus dem Verkauf der genannten Minerale einzudämmen. Mehr erfahren...