Die radioaktiven Abfälle werden im Tiefenlager in Stollen und Kavernen eingelagert – im dichten Opalinuston, der als natürliche Barriere dient. Das Gesetz schreibt vor: Es muss bestätigt werden, dass sich die spätere Lagerzone zur Einlagerung der Abfälle eignet. Dazu muss die Nagra sogenannte Eignungskriterien und Messmethoden vorschlagen. Sie tut dies im Rahmenbewilligungsgesuch, welches im November 2024 bei den Bundesbehörden eingereicht wird.
Gemäss Kernenergieverordnung müssen sich die Kriterien auf die drei folgenden Aspekte beziehen: die Ausdehnung geeigneter Wirtgesteinsbereiche, die hydrogeologischen Verhältnisse am Standort und die Verweilzeit des Tiefengrundwassers. Die Messmethoden müssen zudem so gewählt werden, dass sie die Eigenschaften des Opalinustons nicht beeinträchtigen, zum Beispiel durch lange Bohrungen. Mehr erfahren..