Skip to main content

Bereits jetzt zeigt sich der hohe Stellenwert der Tiefengeothermienutzung im Ort.
Im Rahmen des 2024 beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes sind alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands verpflichtet, Wärmepläne zu erarbeiten, um aufzuzeigen, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung Anwohnende, Unternehmen und Energieversorger vor Ort rechnen können. Während große Kommunen (über 100.000 Einwohner) bereits Ende Juni ihre Ergebnisse vorlegen mussten, haben kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
Mehr erfahren…