Durch eine Änderung des Bundesberggesetztes benötigen Sondenbohrungen nun bis zu einer Tiefe von 400 Metern nur eine wasserbehördliche Zulassung.
Die bisherige Tiefengrenze lag bei 100 Metern. Mit der Anpassung will die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt dem wachsenden Interesse an der Technologie Rechnung tragen.
Zur Vorbereitung von Erdwärmesonden-Projekten erfolgte bei der Landesgeologie ebenfalls eine Aktualisierung des Merkblatts zur Erdwärmenutzung sowie die Bereitstellung einer neuen Karte im Geoportal Berlin, welche Hinweise zur Grenzlinie (Rupelton-Oberkante) für Bohrungen dieser Art liefert.
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