Die BGE hat die Verfahrensunterlagen für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung zum Gesamtvorhaben „Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ inzwischen vollständig eingereicht.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die Verfahrensunterlagen für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung zum Gesamtvorhaben „Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ inzwischen vollständig eingereicht. Zuständig für das Verfahren ist das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL). Mit dem Einreichen der vollständigen Verfahrensunterlagen beginnt die Raumverträglichkeitsprüfung. Das ArL hat sechs Monate Zeit, die Raumverträglichkeitsprüfung abzuschließen. Mehr erfahren…