Am 8. Mai 2025 stellte die BGE in Schöppenstedt erste Ergebnisse der sogenannten Konsequenzenanalysen vor. Zudem sprach die BGE mit Bürger*innen über die radiologische Bedeutung der verschiedenen Einlagerungskammern für die Rückholungsplanung.
Die Rückholung der radioaktiven Abfälle ist der gesetzliche Auftrag der BGE. Ob die Rückholung technisch machbar ist und ob das Bergwerk der BGE überhaupt noch die notwendige Zeit lässt, ist derzeit nicht sicher vorhersagbar. Am 8. Mai 2025 stellte die BGE den Stand der Rückholungsplanung am Beispiel der 725-Meter-Ebene vor und zeigte erste vorläufige Ergebnisse der sogenannten Konsequenzenanalysen. Mit den Konsequenzenanalysen wird bewertet, welche radiologischen Konsequenzen es hat, wenn die Rückholung aufgrund eines nicht beherrschbaren Lösungszutritts (nbL) abgebrochen werden müsste.
Die Präsentationen zu den einzelnen Vorträgen finden Sie im Bereich wesentliche Unterlagen
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