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Die BGE hat den ersten Genehmigungsantrag für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II eingereicht.
Die BGE hat am 30. Juni 2025 den ersten Genehmigungsantrag nach § 9 AtG für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II beim Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Landes Niedersachsen eingereicht. Der erste Genehmigungsantrag bezieht sich auf den sogenannten Antragskomplex I. Dieser sieht vor, den Rückholschacht Schacht Asse 5 zu errichten und über ein Rückholbergwerk mit dem Bestandsbergwerk zu verbinden. Anschließend soll die Wetterführung umgestellt werden. Die Frischluft zieht dann über den Schacht Asse 2 in das Bergwerk hinein und über Schacht Asse 5 wieder hinaus. Dies betrifft auch die bereits für den heutigen Grubenbetrieb genehmigte Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Abluft, die dann über das neue Abwetterbauwerk und den 80 Meter hohen Kamin emittiert werden. Mehr erfahren…