Die Bundesgesellschaft für Endlagersuche (BGE) plant am 4. November 2024 die Veröffentlichung von Arbeitsständen ihrer Gebietskategorisierungen für die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle. Es ist vorgesehen, in den Arbeitsständen sogenannte C- und D-Gebiete zu definieren. Im Vergleich zu A- und B-Gebieten, die als geeignetere Endlagerstandorte gelten, sind Gebiete der C- und D-Kategorie zwar potenziell weniger erfolgsversprechend, allerdings nicht gänzlich aus dem Suchverfahren ausgeschieden.
Die Veröffentlichung der Kategorisierung von Gebieten durch die BGE stellt einen unverbindlichen Arbeitsstand ohne Rechtswirkungen dar. Nach dem Standortauswahlverfahren (StandAV) hat die BGE einen Ausgestaltungs- und Bearbeitungsspielraum, der es ihr ermöglicht, ihre Methodik im Rahmen des Verfahrens selbst zu entwickeln. Das Unternehmen muss rechtlich nur solche Zwischenstände veröffentlichen, die im Gesetz explizit genannt werden, darf aber über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Eine Veröffentlichung der Kategorisierung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Mehr erfahren…