Behördliche Genehmigungsverfahren für Projekte ab einer gewissen Größenordnung unterliegen in Deutschland seit einiger Zeit regelmäßig starker öffentlicher Kritik, z.T. durch die etablierten Umweltverbände, z.T. aber auch durch eigens gegründete Bürgerinitiativen. Dabei werden auch über die in den verschiedenen Verfahren vorgeschriebene Beteiligung hinaus auch die Möglichkeiten des Rechtsstaats immer häufiger genutzt, so dass behördliche Genehmigungen immer öfter durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht überprüft werden. Überspitzt könnte man formulieren, dass die Verwaltungsgerichte inzwischen zur obersten Genehmigungsinstanz in Deutschland geworden sind.
Dies hat insbesondere für die Genehmigungsbehörden zur Folge, dass bei "umstrittenen" Verfahren die verwaltungsrichterliche Überprüfung sinnvoller Weise schon im Verfahren mitgedacht und und bei der Formulierung der einzelnen Genehmigungen, aber auch der jeweiligen Begründungen und Abwägungen berücksichtigt werden sollte.
Dabei müssen z.B. bei Vorhaben, die Auswirkungen auf Menge oder Qualität von Grundwasser haben können, z.T. sehr komplexe Abhängigkeiten und Wechselwirkungen in einer für fachliche Laien wie z.B. Verwaltungsrichter verständlichen Sprache beschrieben werden. Gleichzeitig muss natürlich diese Beschreibung dem Juristen aber auch die Grundlage für seine Entscheidungsfindung liefern, also im Hinblick auf jeweilige juristische Problematik nachvollziehbar formuliert sein. Dies ist nur im engen Austausch mit juristischem Fachpersonal und weitestgehendem Verzicht auf geologisches Fachvokabular möglich.
Denn nur bei einer korrekten, für ihn verständlichen Beschreibung des Sachverhaltes kann der Richter Tatbestandsmerkmale prüfen und entsprechende Rechtsfolgen korrekt ableiten. Damit hat die geologisch-hydrogeologische Expertise - zielgerichtet und für Laien verständlich formuliert - eine entscheidende Bedeutung für den Verfahrensausgang.
Anpassung der Kommunikation an das Zielpublikum und Verzicht auf "Geologenkauderwelsch" erhöhen die Durchschlagskraft der fachlichen Argumentation!