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Aktuelles

Erdgasprojekt in der Nordsee vor Borkum: Beschlüsse aus den Niederlanden liegen aus

By 10. Juni 2022Juli 6th, 2022No Comments

Der niederländische Staatssekretär für Bergbau hat jetzt im Zusammenhang mit dem Vorhaben des niederländischen Unternehmens ONE Dyas B.V., Erdgas aus dem Feld N05-A in der Nordsee vor Borkum zu fördern, Genehmigungen und eine Zustimmung erteilt. Diese liegen im Zuge der grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung noch bis Freitag, 15. Juli, in der Stadt Borkum und der Gemeinde Krummhörn zur Einsichtnahme aus. Zudem können die Unterlagen unter www.rvo.nl/gaswinning-n05 online abgerufen werden.

Bei dem Vorhaben soll etwa 500 Meter von den deutschen Hoheitsgewässern entfernt und ungefähr 20 Kilometer vor der Küste von Borkum eine Erdgasförderplattform errichtet, angebunden und betrieben werden. Dadurch entstehen Auswirkungen auf Deutschland, weswegen die Bundesrepublik im Rahmen der Espoo-Konvention in das niederländische Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit mit einbezogen wurde. Das LBEG koordiniert in diesem Verfahren die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland.

Bei den zur Einsicht ausgelegten Unterlagen handelt es sich um die Genehmigung nach dem Gesetz über das allgemeine Raumordnungs- und Umweltrecht (Wet algemene bepalingen omgevingsrecht/Wabo), die Genehmigung nach dem Naturschutzgesetz (Wet natuurbescherming/Wnb) als Bestandteil der Wabo-Genehmigung sowie die Genehmigung für die Verlegung einer Rohrleitung und eines Kabels auf der Grundlage der Bergbauverordnung (Mijnbouwbesluit). Ferner enthalten die Unterlagen den Zustimmungsbeschluss mit dem Erdgasförderplan auf der Grundlage des Bergbaugesetzes (Mijnbouwwet).

Weitere Informationen zum niederländischen Vorhaben, zur Auslegung der niederländischen Beschlüsse und zu den Klagemöglichkeiten gegen die niederländischen Beschlüsse können der Bekanntmachung über die Auslegung entnommen werden: https://www.lbeg.niedersachsen.de/download/184678/Bekanntmachung_niederlaendische_Beschluesse.pdf

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