Schnellstmögliche nationale Umsetzung unter Brancheneinbindung erforderlich. Am 21. Mai endete die Frist zur Umsetzung zentraler Bestimmungen aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in nationales Recht. Nun ist schnelles Handeln gefragt.
In einer Pressemitteilung fordert die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien e.V. (BEE) Dr. Simone Peter schnelles Handeln seitens der Bundesregierung an, um Verzögerungen in den Verfahren und ein Nebeneinander gegensätzlicher Vorgaben für die Behörden zu vermeiden.
„Die EU-Notfallverordnung hat durch die Straffung von Verfahren zu einer deutlichen Beschleunigung bei den Genehmigungen für Energieinfrastruktur und Erneuerbaren Energieerzeugungstechnologien, allen voran Wind und Photovoltaik geführt. Die gestrafften Verfahren haben in die Arbeit der Behörden Eingang gefunden. Ziel der RED III ist es, diese Vereinfachungen dauerhaft zu etablieren. Mehr erfahren…
