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Das Fazit des Gutachtens: Die derzeitige Absicherung folgt einem mehrstufigem Haftungsregime und ist gut strukturiert.

Ende Mai 2024 beauftragte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg den Versicherungsrechtsexperten, Prof. Dr. Oliver Brandt von der Universität Mannheim mit der Ausarbeitung eines unabhängigen Gutachtens, dass die geltende Rechtslage im Haftungs- und Versicherungsrecht im Zusammenhang mit tiefengeothermischen Projekten in den Blick nimmt. Dabei sollten explizit auch etwaige Schwächen und Fehler in der Schadensfallabsicherung und Schadensfallregulierung untersucht werden.

Das Gutachten „Schadensfallabsicherung und Schadensfallregulierung bei Projekten der Tiefengeothermie“ ist nun veröffentlicht worden und kommt u.a. zu dem Schluss, dass „bereits das jetzige Haftungs- und Versicherungssystem mit dem Dreiklang, Haftpflichtversicherung, Unternehmen, Bergschadensausfallkasse hinreichend kaptialisiert ist, um den Risiken der Tiefengeothermie zu begegnen.“

Das Gutachten in voller Länge finden Sie hier.