Die britische Regierung hat ihre Zusage zur Gewährung einer Ersatzförderung für eine Teilnahme an Horizont Europa erneut ausgeweitet. Die „Garantie“ umfasst nun alle Ausschreibungen mit einem Stichtag bis einschließlich zum 31. Dezember 2022.
Das Vereinigte Königreich ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht an Horizont Europa assoziiert. Britische Einrichtungen können daher keine Förderung aus Horizont Europa erhalten. Die britische Regierung bekräftigte abermals, eine baldige Assoziierung anzustreben. Zuletzt hatte sie hierfür sogar Rechtsmittel bemüht und die im gemeinsamen Kooperations- und Handelsabkommen für den Konfliktfall vorgesehene formelle Beratung eingeleitet.
Im Rahmen einer Übergangsregelung der Europäischen Kommission („Transitional Arrangement“) können Einrichtungen und Forschende in Großbritannien Anträge auf eine Horizont Europa-Förderung einreichen. In der Zulassung und Begutachtung behandelt die Europäische Kommission diese Anträge, als wäre das Vereinigte Königreich bereits assoziiert. Erfolgreiche Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Projekte zur Grant Preparation aufgefordert werden, können sich auf die Ersatzförderung durch Großbritannien bewerben, solange das Land noch nicht assoziiert ist. Die für die britische Einrichtung eingeplanten Projektkosten werden anschließend durch das Vereinigte Königreich erstattet. Mehr erfahren…