Stellungnahme Deutschsprachiger Paläontologischer Gesellschaften
Palaeontological societies comment on the government draft to protect cultural property and to the protection of palaeontological cultural assets.
Fossilien als erdgeschichtliche Überreste unserer vormaligen Lebewelt sind oft millionenfach, beispielsweise in industriell genutzten Rohstoffen wie Kohle, Erdöl, Ton, Kreide, Kalkstein und Schotter, vorhanden, und werden tagtäglich von natürlicher Verwitterung oder Abbau durch Menschenhand zerstört. Dennoch werden weltweit von Paläontologen und privaten Sammlern viele Fossilien geborgen, die zahlreiche Hinweise auf die Entwicklung des Lebens, des Klimas und auf die Geschichte unseres Planeten liefern. Nur wenige von diesen Funden sind herausragende Zeugnisse der Evolution und des Lebens auf der Erde und damit besonders schützenswert. Dazu zählen beispielsweise wissenschaftliche ‚Urmeter‘ ausgestorbener Arten von fossilen Pflanzen, Tieren und Pilzen, aber auch ‚Ikonen‘ der Paläontologie, wie die Exemplare des Urvogels Archaeopteryx aus Bayern oder den ‚Ur-Pferdchen‘ aus der Grube Messel bei Darmstadt in Hessen. Im gerade veröffentlichten Regierungsentwurf des neuen Kulturgutschutz-Gesetzes werden auch Fossilien als paläontologisches Kulturgut mit abgehandelt. Die Paläontologische Gesellschaft, die Schweizerische Paläontologische Gesellschaft und die Österreichische Paläontologische Gesellschaft empfehlen in diesem Zusammenhang nachdrücklich, ausschließlich die gesetzlichen Regelungen für nationales Kulturgut oder national wertvolles Kulturgut auf paläontologische Funde anzuwenden. Weitere, darüber hinausgehende Regelungen oder Begriffsausweitungen wären unverhältnismäßig und würden die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit der in Deutschland sowie international tätigen Paläontologen und Paläontologinnen, wie auch die museale Landschaft, erheblich einschränken.
Weitere Informationen [PDF, 1.2 MB]Über die Abbildung:
Fotomontage: Aus EDGG 248; Foto: Thomas Wölki.