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NDEWG bekommt Feld Nordhorn zugeteilt

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) mit Sitz in Lingen/Ems zum 1. Februar dieses Jahres das Erlaubnisfeld Nordhorn zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst befristet auf fünf Jahre bis zum 31. Januar 2028. Das Erlaubnisfeld Nordhorn ist gut 71,6 Quadratkilometer groß und erstreckt sich rund um die Kreisstadt Nordhorn im Landkreis Grafschaft Bentheim.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die NDEWG Ende Oktober vergangenen Jahres gestellt. Das LBEG hat den Antrag geprüft und den betroffenen Städten Nordhorn und Neuenhaus, der Samtgemeinde Neuenhaus sowie dem Landkreis Graftschaft Bentheim die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nun hat das LBEG die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der NDEWG lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die NDEWG sieht in dem Gebiet Potenziale, um tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Das LBEG hat in Niedersachsen und Hamburg, für das es als Bergbehörde ebenfalls zuständig sind, nun ein Dutzend Erlaubnisse für die Aufsuchung von Erdwärme erteilt, die Hälfte davon innerhalb der vergangenen zwölf Monate. Mehr erfahren…