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LBEG genehmigt Teilprojekt: Horizontale Bohrungen tief unter dem Meeresgrund und Erdgasförderung sind zugelassen.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt den Rahmenbetriebsplan zum Vorhaben der niederländischen Firma ONE Dyas B.V. „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ zugelassen. Die Entscheidung erfolgte nach Prüfung und Freigabe durch das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

In dem Planfeststellungsverfahren ging es darum, ob die Bohrungen in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund in deutsches Hoheitsgebiet eintreten dürfen und ob durch sie anschließend Erdgas gefördert werden darf. Die sogenannten Richtbohrungen verlaufen im deutschen Hoheitsgebiet nicht senkrecht und durchstoßen nicht den Meeresgrund. Vielmehr verlaufen sie in einer Tiefe von 1.500 bis 4.000 Metern, also im tiefen Erdreich unterhalb des Meeresgrundes, zunächst bogenförmig und schließlich nahezu horizontal.  Mehr erfahren…