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Das Hochseeschutzabkommen (BBNJ) setzt vor allem darauf, die Biodiversität auf der Hohen See zu schützen. Es schafft Regeln, um empfindliche Lebensräume zu bewahren, zum Beispiel durch Meeresschutzgebiete, Umweltprüfungen und das Vorsorgeprinzip.

Besonders die wenig erforschten Tiefsee-Ökosysteme sollen so vor Schäden geschützt werden. Der Tiefseebergbau wird zwar nicht direkt geregelt, fällt aber unter das Abkommen, weil seine möglichen Auswirkungen auf die Biodiversität künftig strenger geprüft und eingeschränkt werden können.

Weitere Informationen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/un-hochseeschutzabkommen-2397340

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