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Aktuelles

Zinn aus Myanmar – Szenario zur Anwendung der EU-Sorgfaltspflichten

By 15. Juni 2019Juli 6th, 2022No Comments

Importeure von Zinn-, Tantal- und Wolframerzen, deren Hüttenprodukten sowie von Gold müssen nach einer EU-Verordnung ab dem 1. Januar 2021 Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht in ihren Rohstofflieferketten einführen. Ziel ist es, mit der Rohstoffgewinnung verbundene Risiken wie etwa Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit oder die Finanzierung bewaffneter Gruppen nach Möglichkeit auszuschließen. Bereits vor der Einführung der EU-Verordnung hat die BGR in einem jetzt veröffentlichten Szenario beispielhaft untersucht, vor welchen Herausforderungen Unternehmen, aber auch Gesetzgeber und Behörden aufgrund der neuen Regelungen stehen. In ihrer aktuellen Ausgabe der „Commodity TopNews“ (Nr. 61: „Zinn aus Myanmar – ein Anwendungsszenario zur EU-Verordnung zur Sorgfaltspflicht in Rohstofflieferketten“) analysiert die BGR am Beispiel von in China verhüttetem Zinnerz aus Myanmar, inwieweit eine Risikobewertung für eine Region, die – im Gegensatz zu der DR Kongo – bisher nicht im Fokus internationaler Initiativen oder Untersuchungen stand, durchgeführt werden kann. So ist Myanmar derzeit nach China und Indonesien der drittgrößte Produzent von Zinnerz. Die Zinnerzförderung Myanmars findet hauptsächlich in der so genannten „Wa-Region“ statt, die von einer lokalen Armee kontrolliert wird. Das im „Wa-Staat“ geförderte Zinnerz wird ausschließlich in China verhüttet. Die chinesischen Hüttenprodukte werden anschließend auch in die EU exportiert. Detailliert zeigt die BGR-Kurzstudie auf, wie schwierig es mitunter für betroffene Importeure sein kann, mögliche Lieferkettenrisiken richtig einzuschätzen. Mehr erfahren…