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Bei der Suche nach dem bestmöglichen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle spielen die Verhältnisse im tiefen Untergrund die entscheidende Rolle. In wenigen Fällen, wenn die Untergrundinformationen nicht ausreichen, um eine Region so zu verkleinern, dass sie sinnvoll erkundet werden kann, oder wenn unter Sicherheitsgesichtspunkten gleichartige Gebiete zu vergleichen sind, kommen die Nutzungsansprüche der Menschen an Erdoberfläche und Untergrund im direkten Umfeld des potenziellen Endlagers mit ins Spiel.

Die BGE befasst sich deshalb mit den elf sogenannten planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK), die das Standortauswahlgesetz definiert. Dabei geht es unter anderem um den Abstand des Endlagers zu Wohnbebauung, um Natur- und Gewässerschutz, den Schutz von Kulturgütern, Bodenschätze, aber auch um Emissionen.

Eine optimales Werkzeug

Bei den planWK handelt es sich um ein Werkzeug, das nicht zwangsläufig zum Einsatz kommen muss. Nur wenn der Blick auf die Geologie allein nicht reicht, um potenziell günstige Gebiete einzugrenzen oder zu vergleichen, können die planWK zum Einsatz kommen.

Für diesen Fall bereitet sich die BGE aktuell vor. Das Team der Standortauswahl erarbeitet einen Methodenvorschlag für die Anwendung der planWK. Er soll sicherstellen, dass überall mit demselben Maß gemessen wird, wenn die planWK tatsächlich zum Einsatz kommen. Mehr erfahren…