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Bis 2027 soll Eingrenzung der Teilgebiete auf wenige Standortregionen abgeschlossen sein. Endlagersuche für Atommüll wird immer konkreter.

Reduktion von 90 Teilgebieten auf wenige Standortregionen für die übertägige Erkundung: Das sind die Arbeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Schritt 2 der Phase I der Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland. Bis zur zweiten Jahreshälfte 2027 will die BGE diese Arbeiten abgeschlossen haben und ihren Vorschlag für die Standortregionen der zuständigen Aufsichtsbehörde BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) zur Prüfung vorlegen. Daraufhin wird das BASE zudem in den betroffenen Regionen sogenannte Regionalkonferenzen zur Beteiligung an den weiteren Arbeitsschritten einrichten.

Nachdem die BGE im Frühjahr ihre methodischen Überlegungen für die ersten Sicherheitsbewertungen vorgelegt hat, hat sie daraus nun erstmals einen Rahmenterminplan bis zur Vorlage der Standortregionen vorgelegt. Dieser Rahmenterminplan ist mit konkreten Arbeitsschritten aus dem Projektmanagement der BGE hinterlegt. Damit gibt es eine realistische Einschätzung, bis wann die 90 Teilgebiete – 54 Prozent der Landesfläche – damit rechnen können, dass sie mehr Klarheit darüber bekommen, ob ihre Regionen weiterhin als mögliches Endlager für den hochradioaktiven Atommüll in Frage kommen könnten. Vollständige Klarheit darüber wird allerdings erst dann hergestellt, wenn das BASE den Standortregionenvorschlag geprüft und der Bundesgesetzgeber ihn auch beschlossen hat. Mehr erfahren…