Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit Sitz in Hannover zum 1. November dieses Jahres das Erlaubnisfeld Horstberg I zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium zu Forschungszwecken ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024. Das Erlaubnisfeld Horstberg I ist knapp 25 Quadratkilometer groß. Es erstreckt sich im Wesentlichen südwestlich der Ortschaft Dreilingen in der Gemeinde Eimke (Landkreis Uelzen), berührt auch kleine Teile der Gemeinde Suderburg sowie der Gemeinde Gerdau. Das Feld entspricht dem Erlaubnisfeld Horstberg (neu), das der BGR bereits bis zum 31. Dezember 2024 zur Aufsuchung von Erdwärme zu wissenschaftlichen Zwecken zugeteilt ist.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium hatte die BGR im April gestellt. Das LBEG hat den Antrag geprüft und dem betroffenen Landkreis Uelzen, der Samtgemeinde Suderburg sowie den Gemeinden Eimke, Gerdau und Suderburg die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nachdem aus dem Beteiligungs- und Informationsverfahren eine Stellungnahme eingegangen ist, hat das LBEG nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der BGR lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist. Die BGR beabsichtigt, Potenziale für die Gewinnung von Lithium aus Thermalwasser zu untersuchen. Mehr erfahren…