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BGR wird nationale Kontrollbehörde für „Konfliktrohstoffe

By 16. Dezember 2017Juli 6th, 2022No Comments

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als zuständige nationale Kontrollbehörde für die Anwendung der EU-Verordnung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von sogenannten „Konfliktrohstoffen“ benannt.
Die EU-Verordnung ist im Juni 2017 in Kraft getreten und wird ab dem Jahr 2021 verbindlich. Bei der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze sowie Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die EU sind künftig umfassende Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten. Dies gilt für Importe ab einer genau festgelegten Mengenschwelle, mit der mindestens 95 Prozent der Einfuhren dieser Rohstoffe in die EU erfasst werden.
Die Verordnung zielt insbesondere darauf ab, die Finanzierung von bewaffneten Auseinandersetzungen durch Erlöse aus dem Verkauf der genannten Minerale einzudämmen. Mehr erfahren…