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Mit Beginn des Jahres 2021 wurde die EU-Verordnung 2017/821 „zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ wirksam. Die sogenannte „EU-Konfliktmineraleverordnung“ zielt darauf ab, die Finanzierung von Konflikten und die Verletzungen von Menschenrechten bei Abbau, Weiterverarbeitung und Handel von Rohstoffen entlang der Lieferkette einzudämmen. Bei der Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland gibt es bisher allerdings erhebliche Mängel. Darauf verweist die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR), die Teil der BGR ist, in ihrem ersten Kontrollbericht. „Der weit überwiegende Teil der deutschen Importeure ist seinen Sorgfaltspflichten innerhalb der Rohstofflieferketten bisher nicht ausreichend nachgekommen“, so DEKSOR-Leiter Matthias Baier.
Die zuständige nationale Kontrollbehörde ist nach § 3 Abs. 5 des Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz (MinRohSorgG) verpflichtet, jährlich auf ihrer Internetseite einen Bericht über ihre Arbeit zu veröffentlichen. Dieser soll auf festgestellte Verstöße hinweisen und den von der Verordnung betroffenen Unternehmen als Orientierung dienen sowie gleichzeitig für mehr Transparenz bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten sorgen.