Die Regierungsfraktionen einigen sich bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wichtige Vorschläge des Bundesverbandes Geothermie (BVG) finden dabei ihre Umsetzung. Es besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf.
Die EEG-Novelle, die diese Woche noch im Bundestag beschlossen werden soll, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Nutzung der Potenziale der Geothermie in Deutschland. Für die geothermische Stromerzeugung sieht das EEG 2021 einige Verbesserungen bei der schrittweisen Absenkung der Vergütung des Geothermiestroms vor.
Die Koalitionspolitiker verschieben die Degression bei der Vergütung von Geothermiestrom um ein Jahr von 2021 auf 2022 und senken die Vergütung um 0,5 Prozent, statt der bisher vorgesehenen 5 Prozent, ab. Die Degression soll später auf 2 Prozent steigen, wenn die installierte elektrische Leistung 120 Megawatt erreicht hat.
Der Präsident des Bundesverbandes Geothermie, Dr. Erwin Knapek, begrüßt diese Änderung: „Es freut mich, dass die Koalition die Bedeutung der installierten Leistung für die Ausrichtung der Degression erkannt hat. Dadurch verbessert sich die Planbarkeit für Projektentwickler von Geothermiekraftwerken. Sinnvoller wäre jedoch, wenn die zeitliche Steuerung der Degression komplett entfällt und nur noch die installierten Megawatt geothermischer Kraftwerksleistung darüber entscheiden, welcher Vergütungssatz gilt.“ Mehr erfahren...