Umweltminister Christian Meyer lehnt die von zwei Umweltverbänden gestellten Anträge auf Rücknahme beziehungsweise Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad aus dem Jahr 2002 ab.
Die Antragsteller haben nun acht Wochen Zeit, eine Erwiderung zu erarbeiten. Danach will der Umweltminister von Niedersachsen dann die endgültige Entscheidung vorlegen.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat großen Respekt vor dieser Entscheidung und der umfassenden Prüfung der Anträge durch das Ministerium für Umwelt in Hannover. Sie hat Verständnis für die Besorgnis der Umweltverbände BUND und NABU, die 2021 erneut eine juristische Überprüfung der Entscheidung verlangt haben. Die BGE baut ein sicheres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die Tatsache, dass die Genehmigung mehr als 20 Jahre alt ist, führt nicht dazu, dass ein überholtes Endlager errichtet wird. 2007 hat das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss von 2002 rechtsgültig ist. Mehr erfahren…