Skip to main content
Aktuelles

Endlagerforschung: Wie Bau und Betrieb eines Endlagers mit der Langzeitsicherheit zusammenhängen

By 15. Oktober 2021Juli 6th, 2022No Comments

Keine Frage, ein Endlager für hochradioaktive Abfälle muss sicher sein. Das gilt sowohl für die Phase, während derer das Endlager gebaut und betrieben wird, als auch für die Phase danach, wenn die Abfälle eingeschlossen und sämtliche Strecken und Schächte verschlossen sind. Wie diese beiden Phasen miteinander zusammenhängen und sich gegenseitig beeinflussen, haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der GRS und der BGE Technology GmbH in einem gemeinsamen Forschungsprojekt untersucht.

Welche Voraussetzungen muss ein sicheres Endlager erfüllen?

Möchte man ein tiefengeologisches Endlager für hochradioaktive Abfälle sicher konzipieren, errichten, betreiben und verschließen, muss man eine Vielzahl komplexer und einander beeinflussender Aspekte berücksichtigen. Doch welche grundlegenden Voraussetzungen muss ein Endlager erfüllen, damit es als sicher gelten kann? Um diese Frage zu beantworten, hilft es sich klarzumachen, welche Phasen ein Endlager durchläuft. In der Forschung unterscheidet man gemeinhin die Vorbetriebs-, die Betriebs- und die Nachverschlussphase (s. Bild 1). In der Betriebsphase kommen dem Schutz des Betriebspersonals, der Bevölkerung und der Umwelt eine Schlüsselrolle zu. In der Nachverschlussphase ist dann vor allem die Langzeitsicherheit entscheidend; dafür sollen die Abfälle für eine Million Jahre sicher von der Biosphäre isoliert werden. Um sowohl die Betriebssicherheit als auch die Langzeitsicherheit zu gewährleisten, muss man für ein Endlager eine Reihe an Sicherheitsnachweisen vorlegen, bevor es genehmigt wird. 

Diese Sicherheitsnachweise sind auf die jeweiligen Phasen zugeschnitten, wobei jeweils unterschiedliche Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen bzw. anders gewichtet werden. So sind beispielsweise betriebliche Besonderheiten in der Nachverschlussphase irrelevant– schließlich kann es in den dann verschlossenen Strecken und Schächten des Endlagers nicht mehr zu Arbeitsunfällen kommen.

Fokus der Sicherheitsforschung in jüngster Zeit vermehrt auf Bau und Betrieb gerichtet

In der Vergangenheit lag der Fokus bei der Entwicklung von Strategien, mit denen sich die Sicherheit eines Endlagers nachweisen lässt, sehr stark auf der Langzeitsicherheit, also auf der Nachverschlussphase. Dementsprechend existieren zwar schon sehr weit fortgeschrittene Sicherheitskonzepte für die Nachverschlussphase (beispielsweise dieses hier), aber noch keine umfassenden Konzepte für die Betriebsphase. Dieser Fokus auf die Langzeitsicherheit ist für ein Endlager, das Sicherheit für eine Million Jahre gewährleisten soll, erst einmal naheliegend. Allerdings wird dabei zum einen der Tatsache wenig Beachtung geschenkt, dass ein Endlager ohne sicheren Bau und Betrieb logischerweise nicht realisiert werden kann. Darüber hinaus haben Bau und Betrieb einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Langzeitsicherheit. Zum anderen haben viele Anforderungen für den Nachweis der Langzeitsicherheit wiederum Auswirkungen auf das technische Endlagerkonzept und auf die Sicherheit beim Bau und Betrieb eines Endlagers. Betriebs- und Nachverschlussphase beeinflussen sich also gegenseitig – gerade wenn es um die Sicherheit geht.

In der Endlagersicherheitsforschung hat man sich in den letzten Jahren daher verstärkt auf die Phase des Baues und Betriebes konzentriert – sowohl in internationalen Forschungsprojekten als auch hier in Deutschland. Bei solchen wissenschaftlichen Fragestellungen ist auch der jeweilige rechtliche Rahmen von Interesse. Hierzulande sind ganz unterschiedliche Rechtsrahmen relevant, deren Zusammenspiel allein eine große Herausforderung darstellt. So definiert neben dem Atomgesetz, dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung beispielsweise auch das Bergrecht grundlegende Vorgaben für Planung, Bau und Betrieb eines Endlagers. Dadurch werden praktische Vorgaben wie eine ausreichende Bewetterung, also technische Maßnahmen zur Versorgung von Bergwerken mit frischer Luft, oder mindestens zwei getrennte Zugänge zum Bergwerk definiert, die es allesamt zu berücksichtigen gilt.