Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat dem niederländischen Unternehmen ONE-Dyas B.V. und der Hansa Hydrocarbons Ltd. mit Sitz in Großbritannien die Bewilligung erteilt, in dem Feld NB3-0001-00 Kohlenwasserstoffe aufzusuchen und zu gewinnen. Ferner hat das LBEG die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld NE3-0005-01, die die beiden Unternehmen gemeinsam mit der Neptune Energy Germany B.V. innehatten, erneut erteilt.
Das niederländische Unternehmen ONE-Dyas B.V. beabsichtigt, Erdgas aus dem Erdgasfeld N05-A in der Nordsee vor Borkum zu fördern. Dazu ist es nötig, dass das Unternehmen für die Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen die entsprechenden Bergbauberechtigungen besitzt. Für die im deutschen Teil der Nordsee gelegenen Felder hatte ONE-Dyas B.V. als Federführer der weiteren beteiligten Unternehmen die Bergbauberechtigungen beim LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde beantragt.
„Wir mussten in diesen Verfahren die öffentlichen Interessen sehr sorgfältig gegeneinander abwägen“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Letztlich hat der russische Angriffskrieg aber gezeigt, dass das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit eine klar übergeordnete Rolle einnimmt“, so Carsten Mühlenmeier weiter.
Mit den beiden erteilten Bergbauberechtigungen sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen, wie beispielsweise Horizontalbohrungen in das niedersächsische Küstenmeer der Deutschen Nordsee gestattet. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Dieses Verfahren läuft bereits parallel. Derzeit wird der Untersuchungsrahmen festgelegt.
Das Bewilligungsfeld NB3-0001-00 erstreckt sich im niedersächsischen Küstenmeer der Deutschen Nordsee über eine Fläche von knapp 13 Quadratkilometern rund 20 Kilometer nordwestlich von Borkum. Erteilt wird die Bewilligung vom 1. Juni dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2042. Sie endet jedoch vorzeitig am Ende des Kalenderjahres, in dem es in Deutschland keine einheimische Nachfrage nach Erdgas mehr gibt. Diese zeitlichen Beschränkungen tragen der Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 sowie dem daraufhin, am 18. August 2021, geänderten Klimaschutzgesetz Rechnung.
Das Erlaubnisfeld NE3-0005-01 erstreckt sich im niedersächsischen Küstenmeer der Deutschen Nordsee über eine Fläche von gut 825 Quadratkilometern rund 25 bis 70 Kilometer nordwestlich von Borkum. Die Erlaubnis ist vom 1. Juni 2022 befristet bis zum 31. Mai 2025 erteilt worden. Mehr erfahren…