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Ergebnisoffene Forschung in NRW nicht möglich

By 15. April 2017Juli 6th, 2022No Comments

BASF-Tochter kritisiert Einschränkungen für Grundlagenforschung am Industriestandort Nordrhein-Westfalen / Wintershall verzichtet auf wissenschaftliche Erkundung von Schiefergas in den Konzessionen „Rheinland“ und „Ruhr“.

Der größte deutsche Erdöl- und Erdgasproduzent Wintershall verzichtet in den Erlaubnisfeldern „Rheinland“ und „Ruhr“ in Nordrhein-Westfalen auf den weiteren wissenschaftlichen Erkundungsprozess für Schiefergas.

Mitte Februar 2017 ist ein neues Fracking-Gesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht weiterhin den Einsatz von Hydraulic Fracturing in der traditionellen Erdgasförderung – allerdings unter strengeren Voraussetzungen. In unkonventionellen Lagerstätten sollen hingegen zuerst nur Forschungsprojekte in geringer Zahl möglich sein.

Zur weiteren wissenschaftlichen Erkundung und Grundlagenforschung hatte Wintershall lediglich die Entnahme von Gesteinsproben aus einer Tiefe von bis zu 300 Metern geplant – ohne Tiefbohrungen oder Fracking. Dies ist auch nach neuster Rechtslage genehmigungsfähig. Die Bezirksregierung Arnsberg lehnte eine Verlängerung der Erlaubnisse „Ruhr“ und „Rheinland“ Ende Januar 2017 dennoch ab und begründete dies selbst offiziell damit, „ein Zeichen setzen zu wollen“.
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