Nachnutzung von ehemaligen Erdgasbohrungen – LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Wintershall Dea Deutschland GmbH in Hamburg das Erlaubnisfeld „Barnstorf“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2026 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Barnstorf“ ist knapp 30 Quadratkilometer groß und umfasst den Flecken Barnstorf (Landkreis Diepholz) und die unmittelbar westlich angrenzenden, ehemaligen Erdgasbohrungen.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Wintershall Dea Deutschland GmbH im Januar dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und die von der Fläche betroffenen Landkreise Diepholz und Vechta um Stellungnahme gebeten sowie die Samtgemeinde Barnstorf und die Gemeinden Drebber, Eydelstedt und Goldenstedt informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt dem Unternehmen das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist. Mehr erfahren…