GEOTHERMIE AUF DEM WEG ZUR DRITTEN SÄULE DER ENERGIEWENDE.
Der Bundesverband Geothermie e.V. begrüßt im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz die Planungssicherheit und die Anerkennung von Geothermie als Erfüllungsoption der neuen Vorgaben.
Für die erfolgreiche Implementierung des GEG bedarf es jetzt eines Geothermie-Erschließungsgesetzes, welches Ordnungsrecht und Förderkulisse verbessert.
Das Gebäudeenergiegesetz verankert den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung gesetzlich und schafft so eine verbindliche Grundlage für die Dekarbonisierung des Wärmesektors. Sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden werden erdgekoppelte Wärmepumpen und geothermisch gespeiste Wärmenetze als Erfüllungsmöglichkeit anerkannt. Damit gewinnt die Geothermie deutlich an Gewicht. Der BVG begrüßt die mit der Verabschiedung verbundene Planungssicherheit.
Erstmals wird auch ein sogenannter „Erdwärmebonus“ im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen. Wir bewerten es positiv, dass damit die Einzelmaßnahmenförderung für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, nun leicht verständlich und klar benannt ist. Gleichzeitig fordern wir eine Anhebung der förderfähigen Investitionskosten von derzeit 30 000 auf 35 000 Euro. Ist dies nicht der Fall, sinkt der effektive Fördersatz und die anfänglich höheren Investitionskosten werden nicht optimal ausgeglichen. Mehr erfahren…