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Aktuelles

Geologiedatengesetz

By 28. Mai 2020Juli 6th, 2022No Comments

Warum brauchen wir im Verfahren zur Auswahl eines Endlagerstandorts ein Geologiedatengesetz?

Hintergrund
Geologische Daten spielen eine Schlüsselrolle bei der aktuellen Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle. Das Standortauswahlgesetz (StandAG), das die gesetzliche Grundlage bildet, sieht vor, dass die Endlagerung tief unter der Erde, in sog. tiefen geologischen Formationen erfolgen soll. Als Wirtsgesteine kommen dafür in Deutschland grundsätzlich Steinsalz, Ton- und Kristallingestein in Betracht.

In ganz Deutschland wird nun ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager gesucht. Dabei finden umfassende geologische Bewertungen statt. Deshalb sind die geologischen Daten als Grundlage so wichtig. Das Geologiedatengesetz (GeolDG), zu dem das Bundeskabinett am 18.12.2019 einen Gesetzentwurf beschlossen hat, soll u.a. die Veröffentlichung dieser Daten regeln, denn hier gibt es Probleme.

Transparenz als hohes Gut
Die Öffentlichkeit soll umfassenden Einblick erhalten, wie genau es zu den Entscheidungen im Standortauswahlverfahren kommt, denn der Gesetzgeber hat u. a. ein transparentes Verfahren vorgeschrieben. Transparenz ist ein hohes Gut. Der Staat kann seine in der Staatszielbestimmung Umweltschutz im Grundgesetz festgeschriebenen Verpflichtungen nicht nur dadurch erfüllen, dass er menschliches Verhalten durch Ge- und Verbote lenkt, sondern auch dadurch, dass er den Menschen Informationen über die Umwelt zur Verfügung stellt bzw. ihnen den Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen eröffnet.

Im Laufe der Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle hat sich gezeigt, dass Entscheidungen in offenen und transparenten Verfahren getroffen werden müssen, um Akzeptanz finden zu können. Entscheidungen, welche die Bürger*innen in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit betreffen können, müssen für sie nachvollziehbar auf vollständig ermittelter und sachlich zutreffend bewerteter Grundlage getroffen werden. Im Standortauswahlverfahren ist ein Endlagerstandort zu ermitteln, der die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Transparenz ist hier eine wesentliche Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Entscheidungen.

Im Standortauswahlgesetz (StandAG) ist geregelt, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Öffentlichkeit über die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von ihr vorgenommenen Maßnahmen informiert. Dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) – der Kontroll- und Aufsichtsbehörde, die gleichzeitig für die Öffentlichkeitsbeteiligung verantwortlich ist – obliegt die Aufgabe, zur umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit eine Internetplattform mit einem Informationsangebot einzurichten.  Auf dieser Informationsplattform müssen laut § 6 StandAG fortlaufend die das Standortauswahlverfahren betreffenden wesentlichen Unterlagen des BASE und der BGE nach Maßgabe des § 10 Umweltinformationsgesetz (UIG) zur Verfügung gestellt werden.

Private Belange als hohes Gut
Durch diese Bezugnahme auf § 10 UIG wird der Blick auf weitere verfassungsrechtliche Schutzgüter gelenkt, die bei der Ermittlung und Veröffentlichung von Daten, insbesondere von geologischen Daten zu beachten sind: die öffentlichen Belange – insbesondere Verteidigung, öffentliche Sicherheit, Vertraulichkeit von behördeninternen Beratungen – und private Belange – wie der Schutz personenbezogener Daten, das Recht am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. So wie das Transparenzgebot sind auch die privaten Belange ein hohes Gut. Sie werden verfassungsrechtlich durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Berufsfreiheit und Eigentum geschützt.
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