Findlinge sind einerseits Zeugen der Eiszeit, die mit den Gletschern aus Skandinavien hierher transportiert wurden, andererseits Relikte aus der Bildung der Erde. Steine mit einer Grösse von > 2 m fallen unter das Niedersächsische Naturschutzgesetz, aber auch kleinere Steins sind erhaltenswert, sie überbringen uns verschlüsselte Informationen aus der Erdgeschichte. In den letzten Jahrzehnten ist mit dem zunehmenden Bauvolumen ein gestiegener Bedarf an Natursteinen zu verzeichnen und führt im Altmoränengebiet des Landkreises zu einem „Findlingssterben“. Da hier die Bedeckung mit Sanden und Kiesen nur eine relativ geringe Dicke aufweist, ist mit „Nachschub“ nicht zu rechnen.
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