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Insgesamt wurden sieben neue Fördergegenstände aus dem Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie in die Förderrichtlinie „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ aufgenommen.

Geothermie, Photovoltaik oder Kleinwindanlagen – mit elf neuen und der Ausweitung von bestehenden Förderbausteinen beschleunigt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Für Maßnahmen in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie und Geothermie stehen dort dieses Jahr Mittel in Höhe von 230 Millionen Euro bereit. Die Fördermöglichkeiten richten sich insbesondere an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Zu den neu aufgenommenen Fördergegenständen im Bereich Geothermie zählen folgende:

  • Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
  • Mitteltiefe Erdwärmesonden
  • Mitteltiefe Dubletten

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