So stellt sich die BGE die Eingrenzung der Teilgebiete vor
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat mit dem Zwischenbericht Teilgebiete die weiße Landkarte Deutschlands als potenziellen Endlagerstandort auf etwa die Hälfte des Landes reduziert. Im zweiten Schritt der Phase I geht es nun darum, von 90 Teilgebieten auf eine deutlich reduzierte Anzahl von Standortregionen mit überschaubarer Fläche zu kommen. Diese wird die BGE am Ende dieser Phase für eine übertägige Erkundung vorschlagen. Um von 54 Prozent der Landesfläche auf 10, 20 oder 30 Standortregionen zu kommen, nutzt die BGE in diesem Schritt 2 der Phase I mehrere Instrumente: die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien und unter Umständen auch planungswissenschaftliche Abwägungskriterien. Die Datenbasis ist dabei die gleiche wie in Schritt 1: die BGE wertet auch weiterhin die Daten über den geologischen Untergrund aus, die ihr insbesondere von den staatlich geologischen Diensten in Schritt 1 zur Verfügung gestellt worden sind. Eine Erhebung eigener Daten in Form von Bohrungen oder seismischen Untersuchungen folgt erst in Phase II.
Zunächst geht es um die erste Sicherheitsbewertung möglicher Endlagerstandorte, also die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Die BGE legt einen ersten Methodenvorschlag für die Durchführung dieser vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen vor und stellt ihn zur Diskussion. Sie möchte damit erreichen, dass die Methodik der weiteren Eingrenzung bekannt ist, bevor mit den eigentlichen Arbeiten begonnen wird. In den nächsten Wochen stellt die BGE die methodische Vorgehensweise zur Diskussion und ist offen für Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge. Denn am Ende geht es darum, eine Methodik zu identifizieren, um die geologisch und technisch gut geeigneten Regionen für die weitere Erkundung auszuweisen. Mehr erfahren…