In dem Brief betrachten die drei Gesellschaften insbesondere die vorgesehene Befristung nach der Promotion, die von sechs auf vier Jahre reduziert werden soll. Nach diesen vier Jahren soll entschieden werden, ob Wissenschaftler:innen eine Perspektive auf eine unbefristete Beschäftigung in der Wissenschaft haben – nur dann soll eine weitere Verlängerung der Befristung um zwei Jahre möglich sein (Modell 4+2). Naturwissenschaftliche Forschung benötigt jedoch oft mehr Zeit, um belastbare Ergebnisse zu erzielen. Das betrifft insbesondere experimentelle Arbeiten in den Bio-, Chemie- und Geowissenschaften. Mehr erfahren…