Ermittlung der Standortregionen
Das Ziel von Schritt 2 der Phase I im Standortauswahlverfahren lautet: Standortregionen ermitteln . Am 9. Oktober stellt die BGE in einer Online-Veranstaltung ihr Vorgehen und ihre Methodik dazu vor.
Als Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren arbeitet die BGE daran, den bestmöglichen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland zu finden. Stand jetzt lassen etwa 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland eine grundsätzlich günstige geologische Eignung erwarten – das ist das Ergebnis des Zwischenberichts Teilgebiete aus dem Jahr 2020. Wie die BGE aus den in diesem Bericht ausgewiesenen 90 Teilgebieten wenige Standortregionen ermitteln und damit die Suche weiter eingrenzen will, stellt sie am 9. Oktober 2023 von 18 bis 20:30 Uhr in einer digitalen Wegweiser-Veranstaltung in der Reihe „Betrifft: Standortauswahl“ vor.
In der Veranstaltung informieren die Expert*innen der BGE, wie sie die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien und die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien im Zusammenspiel anwenden werden, um aus den 90 teilweise sehr großflächigen Teilgebieten die Standortregionen zu ermitteln. Zudem bieten die Referent*innen der interessierten Öffentlichkeit eine Lesehilfe an, um sich in der Unterlage „Vorgehen zur Ermittlung von Standortregionen aus den Teilgebieten“ zurechtfinden zu können. Wie gewohnt besteht zwischen den Vortragsteilen und dem Ende der Veranstaltung die Möglichkeit für Fragen und gemeinsame Diskussion über die Inhalte. Mehr erfahren…