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Wie läuft eigentlich die Stilllegung eines Endlagers ab? Antworten gibt es am 14. November 2023 bei „Betrifft: Morsleben“. Sie sind herzlich eingeladen – vor Ort im Dorfgemeinschaftshaus oder online.

Im Endlager Morsleben lagern rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfall. Als Betreiberin des Endlagers Morsleben hat die BGE die Aufgabe, das Endlager unter Verbleib der eingelagerten Abfälle stillzulegen.

Damit wird Morsleben das erste nach Atomrecht stillgelegte Endlager Deutschlands. Bis zur möglichen Umsetzung läuft ein Planfeststellungsverfahren. Was ist dabei zu beachten? Welche Schritte müssen bis zur Stilllegung eines Endlagers erledigt werden? In der kommenden „Betrifft: Morsleben“ informiert die BGE am Beispiel des Endlagers Morsleben darüber, wie die Stilllegung genau funktioniert, wie die Genehmigungsverfahren ablaufen und welche Sicherheitsbewertungen erforderlich sind.

Von der Dauerbetriebsgenehmigung bis zur Stilllegung

Lena Landwehr, Gruppenleiterin für Genehmigungen in der Abteilung Vorhabensmanagement Projekt Morsleben, berichtet über den Weg von der Dauerbetriebsgenehmigung bis hin zur Stilllegung des Endlagers Morsleben. Dabei erläutert sie, wie Genehmigungsverfahren ablaufen und was die notwendigen Voraussetzungen für diese sind.

Im weiteren Verlauf präsentiert Matthias Mohlfeld, Abteilungsleiter Stilllegung Morsleben, die für die Stilllegung notwendigen Sicherheitsbewertungen, das dazu notwendige Konzept sowie die daraus entstehenden und durchzuführenden Maßnahmen.  Mehr erfahren…