LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Stadtwerke Göttingen AG zum 1. Oktober das Erlaubnisfeld „Göttingen I“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst bis zum 30. September 2026 auf drei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Göttingen I“ ist knapp 112 Quadratkilometer groß und umfasst weite Teile der Universitätsstadt sowie angrenzende Stadtteile und Ortschaften wie Herberhausen, Roringen, Nikolausberg, Bovenden, Lenglern, Emmenhausen, Esebeck, Elliehausen, Hetjershausen oder Groß Ellershausen.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Stadtwerke Göttingen AG Ende März dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Göttingen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Stadt Göttingen und die Gemeinden Adelebsen, Bovenden, Gleichen und Rosdorf informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Stadtwerke Göttingen AG lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Stadtwerke Göttingen AG sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.