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Bohrungen oder andere Eingriffe in der unmittelbaren Nähe des Tiefenlagers sind nicht erwünscht. Deshalb wird ein vorläufiger Schutzbereich definiert. Wie gross ist dieser Schutzbereich? Und was bleibt trotzdem erlaubt?

Ein sicheres Tiefenlager ist auf dichtes Gestein angewiesen. Menschliche Eingriffe, zum Beispiel Bohrungen, sind dort unerwünscht. Deshalb wird der Bereich, der für ein sicheres Tiefenlager benötigt wird, reserviert – mit dem sogenannten vorläufigen Schutzbereich. Im Rahmenbewilligungsgesuch schlägt die Nagra die Grösse dieses vorläufigen Schutzbereichs vor. Geschützt werden zwei Teilbereiche: Der Gesteinsbereich in der Tiefe, in dem das Lager dereinst gebaut wird sowie der Bereich, durch welchen die Zugänge in die Tiefe gebaut werden. Mehr erfahren…