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Warum Stilllegungsverfahren Zeit brauchen und warum das Sicherheitskonzept für die Genehmigung zur Stilllegung so wichtig ist, war Gegenstand der jüngsten „Betrifft: Morsleben“.

Ein Endlager für radioaktive Abfälle kann nicht von heute auf morgen stillgelegt werden. Die dazu erforderlichen Genehmigungsverfahren sind umfangreich und nehmen Zeit in Anspruch. Im Fokus steht dabei immer der Nachweis der Langzeitsicherheit. In der aktuellen „Betrifft: Morsleben“ vom 14. November 2023 gewährte die BGE Einblicke in diese Prozesse.

Lena Landwehr (Gruppenleiterin in der Gruppe Genehmigungen Morsleben) führte zunächst in die Themen „Gesetzeslage und Genehmigungssituation“ ein. Diese sind für den Standort Morsleben eine Sondersituation, denn das Endlagerverfahren wurde bereits 1970 eröffnet. Der Projektstandort in Sachsen-Anhalt erhielt 1986 eine unbefristete Dauerbetriebsgenehmigung nach DDR-Atomrecht, die bis heute Gültigkeit hat. „Ziel ist die Genehmigung für den Abschluss der Stilllegung, um damit das Endlagerverfahren abzuschließen“, erläuterte Lena Landwehr. Mehr erfahren…